Lade
  • Kursangebote
  • Veranstaltungen
  • Raumvermietung
  • Austellungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Elbhangfest 2025
  • Café Gustav
  • Suche
  • Menü Menü
  • Instagram
  • Facebook
  • Mail
Vorstand

Unser Vorstand und seine Arbeitsschwerpunkte

Gegenwärtig besteht der Verein aus mehr als 30 Mitgliedern, die aus allen Berufs- und Altersgruppen stammen. Die Vereinsführung liegt in den Händen eines dreiköpfigen Vorstandes.

 

  • Erik Brünner

Bibliothek, Lesungen, Theaterevents


  • Franziska ElstnerFranziska Elstner

    Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Website, Social Media, Content-Creator

Michael Frömmel

Musikunterricht und Musikevents, Veranstaltungsplanung, Tontechnik


Jederzeit suchen wir neue Mitglieder oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen vom Elbhang.

Interesse? Dann schreib uns via info@elbhangtreff.de

Mitarbeiter

Mitarbeiter


Ihre Ansprechpartner und Arbeitsschwerpunkte:

Katja Schwarz

Tanz- und Pilateslehrerin, Kulturmanagement, Büro


Elena Wagner

Büro








Jederzeit suchen wir neue Mitglieder oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen vom Elbhang.

Interesse? Dann schreib uns via info@elbhangtreff.de

Satzung

Satzung des Vereins

vom 08.08.1995, mit Änderungen vom 07.11.2019

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen „Elbhangtreff. Alte Schule Niederpoyritz e.V. Kultur- und Kunstverein“.

(2) Er hat seinen Sitz in Dresden.

(3) Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Dresden eingetragen.

(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung 1977 (§§ 51 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck des Vereins

  • ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Soziokultur
  • ist die ästhetisch-kulturelle Bildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der „Alten Schule“ Niederpoyritz.

(2) Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch Kursangebote und Veranstaltungen im Bereich von Kunst, Kultur und Sozialem sowie durch Bereitstellung von Räumlichkeiten und Technik.

(3) Der Verein arbeitet generationenübergreifend und kulturenverbindend. Zur Erfüllung des Vereinszwecks arbeitet der Verein mit anderen Vereinen, Institutionen und Gruppen zusammen.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Aufwandsentschädigungen für den Einsatz privater Fahrzeuge oder technischer Geräte sind zulässig, wenn mindestens drei Mitglieder des Vorstandes dem Vorhaben zugestimmt haben.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt (§ 2).

(2) Über die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. bei juristischen Personen durch deren Auflösung.

(4) Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt schriftlich und ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten.

(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung (§ 8). Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der
Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Verein wird durch den von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vertreten.

(2) Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

(3) Rechtsgeschäfte mit einem Gesamtwert über 1 000,00 € bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

(4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er besteht aus mindestens drei und maximal fünf Personen. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger/innen gewählt sind.

(5) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung und Erstellung des Jahresberichtes

Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

(6) Vorstandsitzungen finden jährlich mindestens 3-mal sowie nach Bedarf statt. Vorstandsitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstände anwesend ist.

(7) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Derartig gefasste Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu bestätigen.

§ 8 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 30% der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand, unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. über:

  • Gebührenbefreiungen,
  • Mitgliedsbeiträge (s. § 5),
  • Satzungsänderung,
  • Auflösung des Vereins.

(5) Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 9 Satzungsänderungen

(1) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde.

(2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts-, oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.

§ 10 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Vorstandsitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen.

§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbildung

(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Kinderschutzbund Dresden, der es ausschließlich und unmittelbar für die gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Dresden, den 07.11.2019

Geschichte

Chronik des Vereins

Die Geschichte unseres Vereins ist eng mit der Geschichte der  am 13. April 1896 gegründeten Schule in Niederpoyritz verknüpft, genauer gesagt: mit deren Schließung 2001.

Alte Schule Niederpoyritz um 1908

Die Gründungsmitglieder des Vereins kamen aus der Elternschaft des Fördervereins Niederpoyritzer Schulen, der sich anlässlich der 100 Jahrfeier der Alten Schule als e.V. gebildet hatte.

Nur wenige Jahre später sah sich der Verein mit Plänen der Sächsischen Staatsregierung konfrontiert, den Schulstandort Niederpoyritz wegen Schülermangels zu schließen. Zum alten Schulhaus war 1974 ein Neubau (Plattenbau) hinzugekommen. Die Vision von Eltern und Pädagogen zu einer Gesamtschule für Niederpoyritz, im Alt-und Neubau, wurde bereits 1991 vom Schulamt abgelehnt.

Mit spektakulären Aktionen (u.a. einer 56- tägige Schulbesetzung) kämpften Eltern, Lehrer, Schüler leidenschaftlich und basisdemokratisch gegen die Schließung – vergeblich! Zum Schuljahr 2000/2001 wurden das alte Schulhaus wie auch der Platten(neu)bau, eine Außenstelle des Gymnasiums Haydnstraße, endgültig geschlossen.

Das nach der Schließung geplante Projekt einer „Freien Elbhangschule“ scheiterte an der Finanzierung.

Die Ironie der Geschichte oder besser gesagt: die Unvorhersehbarkeit der Entwicklung hat dazu geführt, dass der Plattenbau nach über zwanzigjährigem Leerstand nun als 88. Grundschule am Plantagenweg saniert und ab 2022 ca. 200 Kinder aufnehmen wird.

Die enttäuschte, aber engagierte Elternschaft des Fördervereins beschloss damals, nach der Schließung, den Umbau der Alten Schule zu einem kulturellen Zentrum und nahm im Herbst 2003 die ersten Veranstaltungen auf.

Ein reger Kursbetrieb entwickelte sich mit bis zu 120 Teilnehmern, mit baulichen und organisatorischen Veränderungen, großen Vereinsfesten und Ausbau der Geschäftsführung.

Trotz des Wegfalls der institutionellen Förderung durch die Stadt aufgrund herber Schicksalsschläge, trotz Generationswechsel und Wandlung des Zeitgeistes (Rückgang des ehrenamtlichen Engagements) behauptet sich der wieder aufblühende Verein mit neuem Vorstand, geänderter Satzung, als eine Art „Stadtteil- und Kulturhaus“ in Niederpoyritz mit verschiedenen Kurs- und Veranstaltungsangeboten.

Die in die Zukunft weisende Vision des EHT. gründet auf und in der räumlichen Nähe zur neuen 88. Grundschule, dem wiederauflebenden Schulstandort Niederpoyritz, aber auch und vor allem, krisengeschüttelt und krisenerprobt, in einem neuen und tiefen solidarischen Miteinander von Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Kunst, Kultur und Sozialem, in einer neuen Kultur der Verbundenheit.

Mitgliedsantrag

Wenn Interesse an unserem Verein und unserer Arbeit besteht, kann man Mitglied werden!

Den Mitgliedsantrag hier herunterladen:

Direktdownload Beitrittserklärung.pdf

Spendenmöglichkeit

Wir freuen uns über jeden Sponsor und Helfer. Jede Unterstützung hilft!

Elbhangtreff. – Alte Schule Niederpoyritz e.V.
Stadtsparkasse Dresden
IBAN DE69 8505 0300 3120 2095 02
BIC OSDDDE81XXX

(Für alle Spenden kann auf Wunsch eine Spendenquittung ausgestellt werden.)

Kontakt über info@elbhangtreff.de

  • Kursangebote
  • Veranstaltungen
  • Raumvermietung
  • Über uns
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

FÖRDERUNG

Eine Initiative des Vereins
Elbhangtreff. – Alte Schule Niederpoyritz e.V. Kultur- und Kunstverein

gefördert von der
Landeshauptstadt Dresden,
Amt für Kultur und Denkmalschutz

Alle Neuigkeiten auch auf Facebook

© Copyright - Elbhangtreff. – Alte Schule Niederpoyritz e.V. - powered by Enfold WordPress Theme
  • Instagram
  • Facebook
  • Mail
  • Kursangebote
  • Veranstaltungen
  • Raumvermietung
  • Über uns
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen